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Anwaltspraktikum

Je früher, desto besser. Da die Mehrzahl aller Absolventen der Juristenausbildung später den Anwaltsberuf ergreift, sollte man sich frühzeitig mit dem Berufsbild einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwaltes vertraut machen.

Es ist nicht sinnvoll, den Anwaltsberuf während der Anwaltsstation im Rahmen des Rechtsreferendariats oder gar nach einer "Tauchstation" erst während der eigenen Kanzleigründung. Durch die Juristenausbildungsreform ist die Juristenausbildung insgesamt anwaltsorientierter geworden, auch bereits das Jurastudium.


Das Anwaltspraktikum ist Teil der praktischen Studienzeit, so der amtliche Name.


Die Teilnahme an der praktischen Studienzeit ist Zulassungsvoraussetzung für die erste juristische Staatsprüfung.

Die praktische Studienzeit dauert insgesamt drei Monate. Sie ist während der vorlesungsfreien Zeit abzuleisten. Die praktische Studienzeit findet in der Regel sechs Wochen in der Rechtspflege, vornehmlich bei einem Rechtsanwalt, oder in einem Unternehmen der freien Wirtschaft und sechs Wochen bei einer Verwaltungsbehörde statt. Sie kann auch bei überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstellen oder einer ausländischen Rechtsanwältin oder einem ausländischen Rechtsanwalt abgeleistet werden.

Es ist nicht zwingend erforderlich, dass die Studierenden die Dienststunden ihrer Ausbilderin oder ihres Ausbilders einhalten.

Das Anwaltspraktikum ist der Regelfall. Die Wahl einer anderen Ausbildungsstelle - auch bei einem Gericht - soll nur im Ausnahmefall erfolgen.

Während des Anwaltspraktikums sollen die Studenten die Möglichkeit erhalten, sich eine anschauliche Vorstellung von der rechtsberatenden, rechtsgestaltenden und forensischen Anwaltstätigkeit zu verschaffen. Zu diesem Zweck soll ihnen in geeigneten Fällen Gelegenheit gegeben werden, an Besprechungen mit Mandanten teilzunehmen und die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt bei der Wahrnehmung von Terminen bei Gerichten und Behörden zu begleiten. Ausserdem sollen die Studierenden einen Einblick in den Arbeitsablauf einer Anwaltskanzlei erhalten.

Die ausbildende Rechtsanwältin oder der ausbildende Rechtsanwalt, bei dem das Anwaltspraktikum abgeleistet worden ist, erteilen den Studenten nach Abschluss der praktischen Studienzeit eine Bescheinigung ohne Leistungsbewertung.


Der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 9.6.1999 - Aktenzeichen VI R 16/99, BStBl. 1999 II S. 713) hat entschieden, dass das Anwaltspraktikum eines Jurastudenten Berufsausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG ist, da es sich um eine Maßnahme zum Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind. Kindergeld ist also während des Praktikums weiterzuzahlen.

Auch in der Schweiz gibt es ein Anwaltspraktikum. Es ist in § 9 Abs. 2 Verordnung über das Anwaltspraktikum und die für die Ausübung des Anwaltsberufes erforderlichen Prüfungen (APV) geregelt.

In Bälde entsteht hier eine Datenbank ausbildungsbereiter Anwaltskanzleien. Wenn Sie Anwalt sind und einen Eintrag wünschen, setzen Sie sich bitte mit dem Unterzeichner per Mail in Verbindung.



Michael W. Felser
Rechtsanwalt
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